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Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts: Umwandlung der passiven Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Arbeitsentgelt im Rahmen einer Verankerung langfristiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im SGB II als Förderleistung für Menschen ohne Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, Organisation gemeinwohlorientierter Tätigkeiten auf lokaler Ebene, gerechte Entlohnung in Verbindung mit sinnvollen Betreuungs-, Qualifizierungs- und Integrationskonzepten