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Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und des Bundesberggesetzes: Öffentlichkeitsbeteiligung bei Antragstellung und Lizenzvergabe für unkonventionelle Erdgasförderung, Verhinderung von Grund- und Trinkwassergefährdung, Auflagen zur Abwasserentsorgung, Moratorium für Genehmigungen von Fracking bis zum Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, unbegrenzte Schadenshaftung der Betreiber, Beteiligung der Wasserbehörden und betroffenen Kommunen am Antragsverfahren