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Einführung eines neuen Pflegebegriffs sowie einer Pflege-Bürgerversicherung, Harmonisierung des SGB XI mit den Leistungen für behinderte Menschen gemäß SGB IX und SGB XII, Ausrichtung der pflegerischen Versorgungsstrukturen nach den Prinzipien der Nutzerorientierung, des Quartiersbezugs sowie "ambulant vor stationär", Weiterentwicklung der Pflegeberatung, Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege sowie zur Unterstützung pflegender Angehöriger, Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Pflegezeit